Über den versicherungsmäßigen Risikoausgleich und den Folgen durch das fehlende Umsetzen bei der Bildung der Gefahrtarifstellen bei einigen Berufsgenossenschaften
Zur verpflichtenden Aufgabe der Berufsgenossenschaften gehört es einen Gefahrtarif aufzustellen, der Gefahrgemeinschaften nach Gefährdungsrisiken gliedert. Die Gefahrgemeinschaften sind neben dem Gefährdungsrisiko im Wesentlichen auch unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleichs zu bilden. … weiterlesen
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